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Rahmenbedingungen

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Kennenlernen & Frequenz

Ich freue mich über eine erste Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail, in welcher Sie mir Ihr Anliegen schildern und wir einen Termin für ein gemeinsames Kennenlernen vereinbaren können.

In diesem Erstgespräch können Sie mir von Ihren aktuellen Problemen und Erwartungen erzählen und ich Ihnen den Inhalt und Rahmen einer möglichen Zusammenarbeit vorstellen. Im Anschluss bzw. gerne auch nach einer Bedenkzeit entscheiden wir gemeinsam, ob und wie wir die zukünftige therapeutische Zusammenarbeiten gestalten.

Die Dauer einer psychotherapeutischen Behandlung richtet sich nach Ihrem Problem beziehungsweise der diagnostizierten Erkrankung und kann von einigen Sitzungen bis zu mehreren Monaten dauern (im Schnitt zwischen 25 und 50 Therapieeinheiten). Die individuelle Dauer wird im Laufe der Therapie besprochen.

 

Die Sitzungsfrequenz kann im Laufe der Therapie variieren, jedoch empfehle ich gerade zu Beginn eine wöchentliche bzw. zweiwöchentliche Therapieeinheit.

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, ersuche ich Sie um rechtzeitige Absage per Telefon/SMS bis spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin.

Therapie-Sitzung

Setting & Kosten

Erstgespräch:

  • Dauer: das Erstgespräch dauert 50 Minuten

  • Kosten: eine Einheit kostet 65€

Einzeltherapie:

  • Dauer: eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten

  • Kosten: eine Therapieeinheit beläuft sich auf 65€

  • Zielgruppe: Jugendliche, junge Erwachsene & Erwachsene

Paartherapie:

  • Auf Anfrage

Da ich aktuell noch "Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision" bin, ist es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich die Honorarnote bei ihrer Krankenkasse oder Privatversicherung einzureichen, um eine Teilrückerstattung zu beantragen.

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Notizbuch und Stift

Schwerpunkte

  • Affektive Störungen (Depression, manisch-depressive Erkrankungen)

  • Angststörungen

  • Zwangsstörungen

  • Psychotische Erkrankungen (Schizophrenie, Wahn)

  • Suchterkrankungen

  • Burnout und Stressbewältigung

  • Schwierigkeiten in der Partnerschaft

  • Persönlichkeitsentwicklung

  • Selbstwertprobleme

  • Schlafstörungen (Ein- und Durchschlafprobleme)

Verschwiegenheit

Die Verschwiegenheitspflicht ist die zentrale Berufspflicht in der Psychotherapie, welche im § 15 des Psychotherapiegesetzes verankert ist und Psychotherapeut*innen sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

Was bedeutet das nun für unsere therapeutische Zusammenarbeit?

Aufgrund dieser strengen Verschwiegenheitspflicht darf ich somit grundsätzlich weder gegenüber Personen (z.B. Ehepartner*innen, Familienangehörigen) noch Institutionen oder Einrichtung (z.B. Dienststellen, Sozialeinrichtungen) Auskünfte über die Inhalte unseres therapeutischen Prozesses geben. Die einzige Ausnahme stellt die akute Selbst- und Fremdgefährdung dar, was bedeutet, das Ihr aktuelle Gesundheitszustand eine Bedrohung für Sie selbst (z.B. Suizidabsichten) oder andere darstellt.

Sofern Sie ausdrücklich eine Datenweitergabe z.B. an eine/n Fachärzt*in wünschen, ist eine gültige schriftliche Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht unerlässlich, welche wir gerne im Rahmen der Therapiesitzung verfassen können.

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